Häufig gestellte Fragen
- Wie kann ich ein UL kaufen... ?
- Wo finde ich in der Schweiz eine gute
Kontaktstelle... ?
- Warum wurden Ultraleichtflugzeuge bist jetzt nicht
bewilligt?
- Wer ist zuständig für Bewilligungen?
- Was ist ein Ultraleichtflugzeug?
- Wann ist die nächste Vorführung ?
Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung! Details siehe
"Kontakt" !
SUFB Marc Saladin, Geissmattstrasse 35, 6004 Luzern
Tel. 041 370 90 25
Seit 1. August 1984 wurde mit einem Bundesratbeschluss ein Verbot ausgesprochen.
BAZL [ Bundesamt für Zivilluftfahrt ],neu hat auch der Verein SMF ( Swiss
Microlight Flyers )kompetenzen, an dessen Generalversamlung vom 28.2.04 ich den
Antrag gestellt hatte, den Artikel 2b in der Luftfahrtverordnung ( LTV)
"Der Betrieb von bemannten Flugzeugen, deren Flächenbelastung weniger als
20 kg/m2 beträgt, ist verboten." restlos zu streichen. Desshalb starten
wir jetzt diese Petition, den die Schweiz hatte die letzten 20 Jahre keine
Entwiklung in der Ultraleichtfliegerei und ist mit Nordkorea das einzige Land
auf diesem Planeten wo dies verboten ist.
Nach Schweizerischen Kriterien ist ein Ultraleichtflugzeug ein Flugzeug,
welches leichter ist als 20 Kg pro m2 Flügelfläche...
Zur Zeit ist der genaue Termin noch nicht bekannt - dieser wird unter anderem
natürlich hier veröffentlicht !
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Stand: 10. November 2005
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